Durch eine Vorsorgevollmacht können Betroffene festlegen, welche Personen in welcher Weise ihre individuellen Wünsche vertreten dürfen. Im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung werden die Bedürfnisse des Betreuten insbesondere durch eine stärkere Einbindung sog. Betreuungsbehörden noch stärker ins Visier genommen als bisher. Eine noch stärkere Ausrichtung auf den Patientenwillen erhält die individuelle Patientenverfügung durch ihre gesetzliche Verankerung im BGB seit September 2009. Dadurch erreicht die Patientenverfügung eine stärkere Bindungswirkung. Allerdings muss die jeweilige Notfallsituation ihres Geltungsbereiches sehr genau beschrieben werden, da ansonsten der mutmaßliche Wille des Betroffenen mit allen Beteiligten abgestimmt werden muss.