Bei der Praxisanleitung in der Pflegeausbildung liegt einiges im Argen. Qualität und Umfang müssen besser werden. Das legt eine Umfrage nahe, die der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unter Pflegeauszubildenden und -studierenden durchgeführt hat.
Positive Erfahrungen bei der Praxisanleitung können maßgeblich dazu beitragen, dass sich Auszubildende für einen bestimmten Einsatzort als späteren Arbeitgeber entscheiden.
Seit 2020 muss in der Pflegeausbildung mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit als geplante und strukturierte Praxisanleitung erfolgen. Doch die Realität sieht vielfach anders aus. Das geht aus einer Befragung von 508 Auszubildenden und Studierenden hervor, die Teil einer großen Online-Umfrage des DBfK im März 2024 war. Demnach werden erforderliche Standards in der Praxisanleitung vielfach nicht eingehalten. Zudem müssen die Auszubildenden die Praxisanleitung oft aktiv einfordern.
Zum Teil Einsätze ohne Kontakt zur Praxisanleitung
In punkto Zufriedenheit mit der Praxisanleitung insgesamt zeigt sich unter den Auszubildenden ein „gemischtes Bild“: Fast 40 Prozent geben an, dass sie „teils/teils“ zufrieden damit sind, wie es läuft. 39 Prozent äußern sich eher bis sehr zufrieden und 23 Prozent eher bis sehr unzufrieden.
Besonders bedenklich: Nur rund jeder vierte (27 %) Auszubildende oder Studierende gab an, die Praxisanleitung stets im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu erhalten. Fast die Hälfte (49 %) berichtete hingegen von Einsätzen, in denen sie keinerlei Kontakt zur Praxisanleitung hatten.
„Besorgniserregende Ergebnisse“
Der DBfK zeigt sich angesichts dieser Daten alarmiert: „Es ist aus unserer Sicht besorgniserregend, dass nur 27 Prozent der befragten Auszubildenden regelmäßig die vorgeschriebene Praxisanleitungszeit von zehn Prozent erhalten“, erklärt Lina Gürtler, Co-Sprecherin der „Lenkungsgruppe Junge Pflege“ im DBfK.
Co-Sprecher Björn Klink ergänzt: „Ein unzureichendes Angebot an Praxisanleitung kann zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setzt Auszubildende unter Druck: Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen.“ Die Umfrage deute darauf hin, dass ein Teil der Auszubildenden Praxisanleitungen dokumentieren müsse, „die möglicherweise nicht in vollem Umfang stattgefunden haben.“
Einrichtungen müssen Attraktivität der praktischen Ausbildung erhöhen
Kritik an der generalistischen Ausbildung weisen beide DBfK-Vertreter in diesem Zusammenhang jedoch zurück. Immer wieder äußern Träger der Langzeitpflege, dass es dadurch schwieriger werde, Pflegepersonal für ihre Einrichtungen zu gewinnen.
„Die stationäre Langzeitpflege muss sich stärker auf die Qualität der Praxisanleitung konzentrieren, anstatt die generalistische Ausbildung für den Personalmangel verantwortlich zu machen“, betont Lina Gürtler. Die generalistische Ausbildung bereite Pflegefachpersonen auf die Arbeit in allen pflegerischen Settings vor. Sie sei eine Chance für alle Einrichtungen, die Attraktivität der praktischen Ausbildung zu erhöhen und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Aus Sicht des DBfK gilt es aber auch, Qualität und Methoden der Praxisanleitung zu verbessern. „Ein Großteil der Praxisanleitung findet im Stationsalltag statt und wird oft nicht ausreichend vor- und nachbereitet. Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen“, mahnt Björn Klink.
Die beobachteten Defizite in der praktischen Ausbildung wertet die Lenkungsgruppe als ein zentrales Kriterium für die anstehende Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung. Es liege im Interesse der Einrichtungen, die zukünftigen Kolleg*innen durch gute Anleitung zu qualifizieren und für den jeweiligen Einsatzort zu gewinnen. (ne)