Zusammenfassung
Der Sozialleistungsträger benötigt bei Eintritt des Versicherungs- und Versorgungsfalles für die Prüfung der trägerspezifischen persönlichen Voraussetzungen des Antragsstellers oft die Unterstützung durch sozialmedizinische Sachverständige. Diese legen ihrer Stellungnahme nach Aktenlage oder persönlicher Untersuchung die zu beachtenden gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben zugrunde und beachten die medizinischen und gutachtlichen Grundlagen dem anerkannten Stand entsprechend. Sie dokumentieren die entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen und Schlussfolgerungen in einer logischen, transparenten, widerspruchsfreien und nachvollziehbaren Argumentationskette und orientieren sich grundsätzlich am biopsychosozialen Krankheitsmodell. Der Sozialleistungsträger wie auch dessen Mitglied erhalten eine interessenunabhängige, neutrale und kompetente Sachverhaltsaufklärung und Beratung. Aufgaben, Art, Funktion, Anlässe und Ziele der Praktischen Sozialmedizin werden anhand verschiedener Beispiele für den personbezogenen Einzelfall wie auch die sachbezogene Beratung auf Versorgungsebene dargestellt. Die sozialmedizinische Beratung und Begutachtung dient auch dem Patientenschutz und einer qualitätsgesicherten Versorgung sowie versicherungsökonomischen und gesellschaftspolitischen Aspekten. Sie ist wesentlicher Bestandteil einer patientenzentrierten und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung.