In diesem Teil I wird der Einbau des Rettungsdienstes in das System der Gefahrenabwehr in Deutschland im Rahmen der Beschreibung der „Architektur des Rettungsdienstes“ erläutert. Dabei wird sowohl die Entwicklung des Rettungsdienstes als auch die Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr beleuchtet. Das Gefahrenabwehrsystem in Deutschland gliedert sich grob in ein System für den Alltag und in ein Erweiterungssystem für besondere (Katastrophen‑)Lagen. Die Aufgaben der Abwehr von äußeren Gefahren im Alltag werden dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Wesentlichen von der Polizei und den Ordnungsbehörden (polizeiliche und ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr) sowie der Feuerwehr (technische Gefahrenabwehr) wahrgenommen. Die Aufgabe der Abwehr „innerer Gefahren“ (Lebensgefahr durch Erkrankung oder Verletzung) obliegt zwischenzeitlich umfänglich dem Rettungsdienst. Die Stellung untereinander sowie das Zusammenwirken werden beschrieben.