01.01.2014 | Beiträge zum Themenschwerpunkt
10 Jahre geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung im DRG-System
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 1/2014
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Hintergrund
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gewinnt die Versorgung geriatrischer Patienten zunehmend an Bedeutung. Neben der erforderlichen kurativmedizinischen Behandlung geht es bei dieser Versichertengruppe unter dem Aspekt „Erhaltung Selbstständigkeit und Teilhabe“ sowie „Minderung von Pflegebedürftigkeit“ auch um rehabilitative Behandlungsansätze.
Material und Methoden
Mit dem DRG-System sollten vor 10 Jahren auch geriatrische Leistungen ein neues, pauschalisiertes Vergütungssystem erhalten. Durch 17 sog. geriatrische DRGs werden mithilfe des OPS 8550 die meisten Hauptdiagnosegruppen in spezifische Einstufungen unterteilt. Leistungen entsprechend OPS 8550 dürfen nur erbracht werden, so lange eine akut-stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Ansonsten sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V anzuschließen. Daraus hat sich in den letzten 10 Jahren eine Diskussion um die tagesbezogene Überprüfung stationärer Krankenhausbedürftigkeit ergeben. Die Kostenträger beklagen die Entlassung unmittelbar nach Erbringung von Mindeststandards, Leistungserbringer die Streichung einzelner Tage während oder am Ende der Leistungserbringung.
Ergebnisse
Der OPS erfasst zwar geriatrisch-frührehabilitative Komplexleistungen grundsätzlich sachgerecht, stößt aber bezüglich der Festsetzung spezifischer Qualitäts- wie Abgrenzungskriterien an Grenzen. Zudem zeigt die anhaltende Unterschiedlichkeit länderspezifischer Geriatriekonzepte und -angebote, dass das DRG-System hier einer Änderung bedarf, um eine sachgerechte Vergütungsabbildung zukünftig zu ermöglichen.
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